Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines KFZs oder Anhängers

Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges
- Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
- Zollausweiskarte (normalerweise im Typenschein integriert)
- Original des Kaufvertrages (nur bei Prüfungsbefund)
- Benützungsüberlassungserklärung (bei Leasingfahrzeug)
- Meldezettel oder Meldebestätigung (Hauptwohnsitz)
- Firma: Kopie des Gewerbescheines; Ges.m.b.H.: Kopie des Handelsregisterauszuges
- Vollmacht

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Original des Kaufvertrages
- Meldezettel oder Meldebestätigung (Hauptwohnsitz)
- Firma: Kopie des Gewerbescheines; Ges.m.b.H.: Kopie des Handelsregisterauszuges
- letzter Prüfungsbefund
- Vollmacht

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsschein
- schwarze Kennzeichen in jedem Fall
- weiße Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind
  (z.b. Wunschkennzeichen)
- Vollmacht

Achtung: Bei Ab- bzw. Anmeldung, wenn noch keine EU-Kennzeichen vorhanden sind, das Kennzeichen
ca. 14 Tage vorher nachbestellen oder das vorhandene gegen ein neues Kennzeichen austauschen.

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